Reuegeld

Reuegeld im Kontext eines Schachturniers

Im Zusammenhang mit einem Schachturnier bezeichnet das Reuegeld einen zusätzlich zum Startgeld erhobenen Betrag, der der Absicherung der Turnieranmeldung dient.

Funktion des Reuegeldes

Das Reuegeld soll:

  • die Verbindlichkeit der Anmeldung erhöhen,
  • dem Veranstalter Planungssicherheit geben (z. B. bei Paarungen, Räumen, Preisen),
  • und die finanziellen Folgen eines Rücktritts oder Nichtantritts eindeutig regeln.

Abgrenzung zum Startgeld

  • Das Startgeld ist die Gebühr für die Teilnahme am Turnier und wird bei Rücktritt oder Nichtantritt in der Regel nicht erstattet.
  • Das Reuegeld ist eine Sicherheitsleistung, die nur im Rücktrittsfall einbehalten wird.

Übliche Regelung

  • Das Reuegeld wird vor Turnierbeginn gezahlt.
  • Bei ordnungsgemäßer Teilnahme bzw. regulärer Beendigung des Turniers wird das Reuegeld
    zurückerstattet oder
    mit der Endabrechnung verrechnet.
  • Bei kurzfristigem Rückzug, Nichtantritt oder vorzeitigem Ausscheiden wird das Reuegeld einbehalten.
  • Mit dem Einbehalt des Reuegeldes sind die finanziellen Folgen des Rücktritts abschließend geregelt; weitere Forderungen entstehen nicht.

Besonderheiten

  • In manchen Ausschreibungen wird ein Teil des Startgeldes ausdrücklich als Reuegeld ausgewiesen.
  • Häufig sind bestimmte Personengruppen (z. B. Titelträger) vom Reuegeld befreit.
  • Voraussetzung ist, dass das Reuegeld klar als solches bezeichnet und vereinbart ist.
Zur Übersicht:
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