Partieformulare

Schachnotation & Partieformulare

Was Turnierveranstalter wissen und berücksichtigen sollten

Die Notation der Züge ist ein fester Bestandteil des organisierten Turnierschachs. Für Veranstalter ist sie kein Nebenthema, sondern ein regelrelevanter organisatorischer Punkt, der frühzeitig bedacht werden sollte. Wer Turniere ausschreibt oder durchführt, trägt Verantwortung dafür, dass die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Notation erfüllt sind – unabhängig davon, ob mit DGT-Brettern gespielt wird oder nicht.


Notationspflicht: Regelgrundlage und Bedeutung für Veranstalter

Bei klassischen Schachpartien besteht Notationspflicht. Diese ergibt sich unmittelbar aus den FIDE-Schachregeln (Artikel 8, siehe Anhang). Für Turnierveranstalter bedeutet das ganz konkret: Wenn ein Turnier nach klassischen Regeln gespielt wird, müssen die Spielerinnen und Spieler ihre Partien mitschreiben können – und dürfen dazu auch verpflichtet werden. Ausnahmen gibt es nur in klar definierten Situationen, etwa:

  • bei sehr geringer Restbedenkzeit (unter fünf Minuten ohne Inkrement)
  • in bestimmten Schnell- oder Blitzformaten
  • oder wenn die Schiedsrichterin bzw. der Schiedsrichter etwas anderes anordnet

Warum Notation für den Turnierablauf wichtig ist

Aus Veranstaltersicht erfüllt die Notation mehrere zentrale Funktionen:

  • Sie ist Grundlage für Entscheidungen der Turnierleitung bei Streitfällen.
  • Sie ermöglicht Rekonstruktionen, falls Unklarheiten über den Partieverlauf entstehen.
  • Sie ist Voraussetzung für regelkonforme Remisansprüche (z. B. dreifache Stellungswiederholung, 50-Züge-Regel).
  • Sie schafft Dokumentation für DWZ-/Elo-Auswertung, Berichterstattung und Archivierung.

Ohne ordnungsgemäß geführte Partieformulare geraten Turnierleitung und Schiedsrichter schnell in eine schwierige Lage – insbesondere bei Protesten oder Regelanwendungen.


Wie korrekt notiert wird (und was Veranstalter voraussetzen können)

Im Turnierschach wird die algebraische Notation verwendet. Diese ist international standardisiert und verbindlich. Veranstalter müssen sie nicht erklären, dürfen aber voraussetzen, dass sie angewendet wird.

In der Praxis empfiehlt es sich, in der Ausschreibung klarzustellen, dass die Notation lesbar zu erfolgen hat und Teil der Spielordnung ist.

Fischer Score Card
So sollte ein Partieformular nicht aussehen – Bobby Fischers Partie gegen Miguel Najdorf bei der Schacholympiade in Siegen 1970, Quelle: Wikipedia

Partieformulare bereitstellen: kaufen oder selbst drucken

Da sich aus den Regeln die Notationspflicht ergibt, folgt daraus für Veranstalter auch eine organisatorische Konsequenz: Partieformulare müssen verfügbar sein.

Es gibt zwei gängige und etablierte Lösungen:

Partieformulare kaufen
Fertige Formulare aus dem Schachfachhandel sind robust, einheitlich gestaltet und besonders für größere Turniere oder Serienformate sinnvoll. Sie reduzieren den Vorbereitungsaufwand und sorgen für einen professionellen Gesamteindruck. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Vereinslogo aufdrucken zu lassen.


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Partieformulare selbst ausdrucken
Alternativ können Veranstalter Partieformulare selbst drucken – etwa aus PDF-Vorlagen. Das ist kostengünstig und flexibel und eignet sich gut für:

  • kleinere Open-Turniere
  • Vereins- und Jugendturniere
  • Trainings- oder Qualifikationsturniere

Wichtig ist in beiden Fällen, dass ausreichend Platz für lange Partien vorhanden ist und die Formulare gut lesbar sind.


Partieformulare digitalisieren

Auch wenn Partien handschriftlich notiert werden, müssen sie nicht analog bleiben. Viele Veranstalter digitalisieren ausgewählte Partien nach dem Turnier – etwa für:

  • die Turnierwebsite
  • Berichte und Pressearbeit
  • Datenbanken oder Analysen

Dafür stehen verschiedene Werkzeuge zur Verfügung, von manueller PGN-Eingabe bis hin zu Scan- und OCR-Lösungen.

Tools hierfür sind z.B.

  • pgnApp
  • Chessify OCR
  • lichess App (Scan & Analyse)
  • Notationary
  • Schachpartien Scanner von Steffen Rätzke von Stoyentin

Entscheidend ist: Die handschriftliche Notation bleibt die regelkonforme Basis, alles Weitere ist eine organisatorische Ergänzung.


Fazit für Turnierveranstalter

Die Schachnotation ist kein optionales Detail, sondern ein regelbedingter Bestandteil klassischer Turniere. Wer Turniere organisiert, sollte die Notationspflicht bewusst einplanen, Partieformulare bereitstellen und klare Vorgaben in der Ausschreibung machen.


Anhang FIDE Schachregeln zur Notationspflicht, deutsche Übersetzung (schachbund.de)

Artikel 8: Die Aufzeichnung der Züge

8.1 Wie die Züge aufgezeichnet werden müssen:

8.1.1
Im Laufe der Partie ist jede Spielerin / jeder Spieler verpflichtet, ihre / seine eigenen Züge und die ihres / seines Gegenübers auf korrekte Weise, Zug für Zug, so klar und lesbar wie möglich aufzuzeichnen. Dies muss auf eine der folgenden Arten geschehen:

8.1.1.1
indem man die Züge in algebraischer Notation (Anhang C) auf dem für das Turnier vorgeschriebenen Partieformular aus Papier aufschreibt,

8.1.1.2
indem man die Züge in ein FIDE-zertifiziertes, für das Turnier vorgeschriebenes elektronisches Gerät zur Partieaufzeichnung eingibt.

8.1.2
Es ist verboten, Züge im Voraus aufzuzeichnen, es sei denn, die Spielerin / der Spieler reklamiert remis nach Artikel 9.2 oder 9.3 oder bei einer Hängepartie gemäß Ziffer I.1.1 der Richtlinien.

8.1.3
Eine Spielerin / ein Spieler darf, wenn sie / er es wünscht, auf den Zug ihres / seines Gegenübers antworten, bevor sie / er ihn aufzeichnet. Sie / er muss ihren / seinen eigenen vorangegangenen Zug aufzeichnen, bevor sie / er einen neuen Zug ausführt.

8.1.4
Das Partieformular dient ausschließlich der Aufzeichnung der Züge, der Zeitangaben auf den Uhren, der Remisangebote und der mit einem Antrag im Zusammenhang stehenden Umstände sowie anderer bedeutsamer Daten.

8.1.5
Beide Spielende müssen ein Remisangebot auf dem Partieformular mit einem Symbol (=) vermerken.

8.1.6
Falls es einer Spielerin / einem Spieler nicht möglich ist, die Partie aufzuzeichnen, darf sie / er eine Assistentin / einen Assistenten, die / der aus Sicht der Schiedsrichterin / des Schiedsrichters geeignet sein muss, einsetzen, um die Züge aufzuzeichnen. Ihre / seine Bedenkzeit wird von der Schiedsrichterin / vom Schiedsrichter angemessen angepasst. Diese Anpassung wird nicht vorgenommen, wenn die Spielerin / der Spieler behindert ist.

8.2
Das Partieformular muss von der Schiedsrichterin / vom Schiedsrichter die ganze Partie hindurch gesehen werden können.

8.3
Die Partieformulare gehören dem Turnierveranstalter. Ein elektronisches Gerät zur Partieaufzeichnung, das offensichtlich defekt ist, wird durch die Schiedsrichterin / den Schiedsrichter ersetzt.

8.4
Wenn eine Spielerin / ein Spieler in einer Zeitperiode zu irgendeinem Zeitpunkt weniger als fünf Minuten Restbedenkzeit hat und sie / er nicht für jeden Zug 30 Sekunden oder mehr hinzugefügt bekommt, ist sie / er während der Dauer dieser Zeitperiode nicht verpflichtet, die Anforderungen von Artikel 8.1.1 zu erfüllen.

8.5 Unvollständige Partieformulare:

8.5.1
Wenn gemäß Artikel 8.4 beide Spielende nicht mehr mitschreiben, soll, wenn möglich, die Schiedsrichterin / der Schiedsrichter oder eine Assistentin / ein Assistent anwesend sein und mitschreiben. In diesem Fall hält die Schiedsrichterin / der Schiedsrichter, unmittelbar nachdem eines der Fallblättchen gefallen ist, die Schachuhr an. Daraufhin tragen beide Spielende ihre Aufzeichnungen unter Benutzung der Aufzeichnungen der Schiedsrichterin / des Schiedsrichters oder des Gegenübers nach.

8.5.2
Wenn nur eine / einer der Spielenden gemäß Artikel 8.4 nicht mitgeschrieben hat, muss sie / er, sobald ein Fallblättchen gefallen ist, ihre / seine Aufzeichnungen vor Ausführung eines Zuges auf dem Schachbrett vollständig nachtragen. Vorausgesetzt, dass die Spielerin / der Spieler am Zug ist, darf sie / er das Partieformular ihres / seines Gegenübers benutzen, muss es aber zurückgeben, bevor sie / er zieht.

8.5.3
Wenn keine vollständige Aufzeichnung vorliegt, müssen die Spielenden die Partie auf einem zweiten Schachbrett unter Aufsicht der Schiedsrichterin / des Schiedsrichters oder einer Assistentin / eines Assistenten rekonstruieren. Diese / dieser zeichnet als erstes, bevor die Rekonstruktion beginnt, die aktuelle Partiestellung, die Bedenkzeiten und, falls bekannt, die Zahl der ausgeführten oder abgeschlossenen Züge auf und vermerkt, wessen Uhr zuletzt lief.

8.6
Wenn die Partieformulare nicht auf den aktuellen Stand gebracht werden können und somit nicht zeigen können, ob die Spielerin / der Spieler die Bedenkzeit vor Ausführung der verlangten Zahl von Zügen überschritten hat, gilt der nächste Zug als der erste für die folgende Zeitperiode, außer in dem Fall, dass nachweisbar mehr Züge ausgeführt oder abgeschlossen worden sind.

8.7
Nach Ende der Partie melden beide Spielende das Partieergebnis, indem sie beide Partieformulare mit dem darauf notierten Ergebnis unterzeichnen oder das Ergebnis auf dem elektronischen Gerät zur Partieaufzeichnung bestätigen. Dieses Resultat bleibt gültig, auch wenn es falsch eingetragen worden ist, außer die Schiedsrichterin / der Schiedsrichter entscheidet anders.

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