Als Startgeld bezeichnet man die Teilnahmegebühr, die ein Spieler für die Anmeldung zu einem Schachturnier entrichten muss. Ohne Zahlung des Startgeldes besteht in der Regel kein Anspruch auf Teilnahme.
Ein anderer Begriff für das Startgeld bei einem Sportwettkampf ist Nenngeld.
Das Startgeld ist ein wesentlicher Baustein zur Finanzierung eines Schachturniers, insbesondere zur Deckung von Preisgeldern, Saalmiete, Schiedsrichterkosten, Material, Kosten für die DWZ/Elo-Auswertung sowie sonstige Verwaltungskosten.
Höhe und Staffelung
Die Höhe des Startgeldes wird in der Ausschreibung festgelegt. Häufig gibt es:
- Ermäßigungen für Jugendliche, Senioren oder Vereinsmitglieder
- Startgeldbefreiungen für bestimmte Titelträger wie GM, IM, WGM, WIM
- Frühbucherpreise
- Zuschläge bei verspäteter Anmeldung
- unterschiedliche Gebühren je nach Turniergruppe
Typische Startgelder im Schach
- Wochenend-Open (2–3 Tage): 20–40 €
- 7–9-rundige Open (4–7 Tage): 40–80 €
- Große internationale Open: 60–150 €
- Schnell-/Blitzturniere: 5–25 €
- Jugendturniere: 5–30 €
Rückerstattung
Ob und unter welchen Bedingungen ein Startgeld zurückgezahlt wird (z. B. bei Absage oder Krankheit), ist ebenfalls in der Ausschreibung geregelt.
Alle Schachturnierbegriffe findest du im Turnier-ABC .
