Preisfonds

Der Preisfonds bezeichnet die Gesamtsumme aller Geld- und Sachpreise, die bei einem Schachturnier ausgeschüttet werden. Er wird in der Turnierausschreibung verbindlich festgelegt und häufig weiter unterteilt, etwa nach Turniergruppen (A-, B-, C-Open), Platzierungen und Sonderkategorien.

Zusammensetzung und Verteilung

Ein Preisfonds kann bestehen aus:

  • Hauptpreisen für die besten Platzierungen (z. B. 1.–15. Platz)
  • Sonderpreisen, etwa für Frauen, Senioren, Schüler, Mannschaften oder bestimmte Wertungsbereiche (DWZ/Elo)
  • getrennten Preisfonds für unterschiedliche Turnierklassen (z. B. A-, B-, C-Open)

Die Ausschreibung regelt, ob Preise geteilt oder nicht geteilt werden. Häufig gilt:

  • keine Doppelpreise (ein Spieler erhält nur einen Preis)
  • bei Punktgleichheit entscheidet eine Feinwertung (z. B. Buchholz) über die Preisvergabe
  • Sonderpreise werden oft nur ab einer Mindestteilnehmerzahl pro Kategorie ausgezahlt (z. B. ab 5 Personen)

Auszahlung und Bedingungen

Typische Regelungen sind:

  • Anwesenheit bei der Siegerehrung ist Voraussetzung für die Auszahlung
  • Auszahlung erfolgt per Überweisung durch den Veranstalter, meist innerhalb einer festgelegten Frist nach Turnierende

Bedeutung für Spieler und Veranstalter

Für Spieler ist der Preisfonds ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Turnierwahl. Für Veranstalter ist er ein zentrales Element der Ausschreibung, das Transparenz schafft und klare Erwartungen an Preisverteilung, Bedingungen und Ablauf setzt.

Kurz gesagt: Der Preisfonds legt fest, wie viel, wofür und unter welchen Bedingungen Preisgelder bei einem Turnier vergeben werden – verbindlich geregelt durch die Turnierausschreibung.

Zur Übersicht:
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